Der Domaininhaber muss eine lokale Postanschrift angeben. Eine Kopie des Handelsregister-Auszugs und eine beglaubigte Übersetzung des Handelsregister-Auszugs in englischer Sprache ist für die Domainregistrierung erforderlich. Ein spezielles Registrierungsformular der zuständigen Domainvergabestelle muss vom Vertretungsberechtigten unterzeichnet werden. Domainregistrierungen müssen dem Firmennamen (ohne Gesellschaftsform) oder Markennamen entsprechen.