Jeder Bewerber muss sich mit der Übermittlung seiner Bewerbung – neben den Anforderungen der .voting Policies – dazu verpflichten, dass die Angebote, die er unter der von ihm gewünschten Domain vorhalten möchte, Abstimmungen und/oder Umfragen und/oder Bewertungen und/oder Petitionen und/oder Diskussionen ("Voting-Aktionen" genannt) beinhalten. Die Voting-Aktionen können einem geschlossenen Nutzerkreis zur Verfügung stehen und/oder öffentlich sein. Das Vorhalten anderer Angebote ist unzulässig und wird als Verstoß gegen die vorliegende Policy gewertet. Es ist Bewerbern untersagt, unter einer .voting-Domain Verzeichnisse von anderen .voting-Domains oder einzelnen Voting-Aktionen, die auf .voting-Domains durchgeführt werden, vorzuhalten. Ein solches Angebot ist ausschließlich der Registry unter public.voting vorbehalten. Ungeachtet dessen können Bewerber unter einer .VOTING Domain Verlinkungen auf externe Webseiten vorhalten und/oder Weiterleitungen auf externe Angebote einrichten. Auf die Regelungen der .VOTING Acceptable Use Policy wird hingewiesen. Bei einem Verstoß gegen diese Voraussetzungen und bei festgestellten fehlerhaften Angaben durch den Bewerber darf die Registry die Domain ohne vorhergehende Abmahnung unverzüglich sperren. Der Registrant hat das Recht sich innerhalb von 14 Tagen nach der Sperrung zu dem Vorgang zu äußern. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine qualifizierte Stellungnahme des Registranten, so wird die betroffene Domain ohne jedwede finanzielle Erstattung gelöscht. Die Registry erhebt diesbezüglich eine pauschale Bearbeitungsgebühr in Höhe von 250,00 EUR.